Um #Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für #hunde.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert.
Die #Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen. #hund #schweiz Das gilt für alle Hunde. Auch wenn er noch so klein und herzig ist- das ist kein Argument, sich nicht daran zu halten! #respekt und #anstand auch vom Hundehalter!